Barrierefreie Webseiten – seit Juni 2025 Pflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Seit Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das viele Unternehmen verpflichtet, ihre Webseiten und Online-Dienste barrierefrei zu gestalten.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Eine barrierefreie Internetseite muss so gestaltet sein, dass sie ohne Hürden genutzt werden kann. Dazu gehören unter anderem:
- Gut erkennbare Kontraste
- Klare Struktur und verständliche Navigation
- Bedienbarkeit per Tastatur
- Unterstützung für Screenreader
- Alternativtexte für Bilder
- Saubere technische Umsetzung gemäß WCAG 2.1 Level AA
Wen betrifft die Pflicht?
Die gesetzlichen Anforderungen gelten insbesondere für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – z. B. Shops, Buchungsportale oder Serviceplattformen. Auch neu entwickelte Software, Apps und digitale Kundenschnittstellen sind betroffen. Empfehlenswert ist natürlich alle Internetseiten für Personen mit Beeinträchtigungen zu optimieren.
Warum sollten Unternehmen jetzt handeln?
- Mehr Reichweite: Inhalte werden für eine größere Nutzergruppe zugänglich.
- Bessere Usability: Barrierefreie Seiten sind oft übersichtlicher und einfacher zu bedienen.
- Rechtssicherheit: Unternehmen vermeiden Beschwerden und mögliche rechtliche Folgen.
- SEO-Vorteile: Barrierearme Strukturen verbessern häufig die Sichtbarkeit bei Suchmaschinen.
Fazit
Barrierefreiheit ist seit 2025 kein „Nice-to-have“ mehr, sondern ein verbindlicher Qualitätsstandard. Unternehmen, die jetzt investieren, verbessern ihre rechtliche Lage und schaffen ein inklusives, zukunftsfähiges digitales Angebot.
