Das Landgericht München hat Anfang des Jahres 2022 in einem Urteil die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Schriftarten bestätigt. Seitdem mehren sich die Abmahnungen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.
Was ist das Problem?
Google bietet zum jetzigen Zeitpunkt über 1.550 Schriftarten an. Das Einbinden von Google Fonts ist sehr einfach und sehr beliebt. Alternativ gibt es die sogenannten websicheren Schriftarten. Diese müssen nicht extra als Schriftartendatei geladen werden. Das Problem daran: Es gibt davon nur sehr wenige und das kann schnell langweilig werden. Der einfachste Weg ist also der:
- gehe auf fonts.google.com und suche dir eine schöne Schriftart aus
- kopiere den Code der Schriftart und füge ihn in deine Seite (in die CSS-Datei) ein
Das wars.
Das Problem ist aber, dass die Schriftart jedes Mal im Hintergrund von den Google-Servern geladen wird ohne, dass der Nutzer es merkt. Aus der Sicht des Datenschutzes ist das aber sehr problematisch. Damit hat der jeweilige Website-Besucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt.